Was benötige ich für die Therapie?

Für einen optimalen Start in Ihre Therapie:

→ Kommen Sie in sportlicher und bequeme Kleidung

→ Bringen Sie ein größeres Badetuch oder Laken für Ihre persönliche Unterlage mit

→ denken Sie an die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen

→ Nehmen Sie evtl. vorhandene ärztliche Befunde mit

 

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?

- Die Heilmittelverordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig

- Heilmittelverordnungen der BG müssen innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung begonnen werden

 

Muss ich für gesetzliche verordnete Therapien einen Eigenanteil an die Krankenkasse bezahlen?

  • Ja, wenn Sie über 18 Jahre alt sind.
    Sie übernehmen zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Rezept - zahlbar direkt in der Praxis.
    Die Behandlungskosten sind vertraglich geregelt und variieren je nach Art der Behandlung.
    Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V)

  • Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein eigenes Einkommen haben.

  • Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.