Was benötige ich für die Therapie?
Für einen optimalen Start in Ihre Therapie:
→ Kommen Sie in sportlicher und bequeme Kleidung
→ Bringen Sie ein größeres Badetuch oder Laken für Ihre persönliche Unterlage mit
→ denken Sie an die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen
→ Nehmen Sie evtl. vorhandene ärztliche Befunde mit
Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?
- Die Heilmittelverordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig
- Heilmittelverordnungen der BG müssen innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellung begonnen werden
Muss ich für gesetzliche verordnete Therapien einen Eigenanteil an die Krankenkasse bezahlen?
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Ja, wenn Sie über 18 Jahre alt sind.
Sie übernehmen zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Rezept - zahlbar direkt in der Praxis.
Die Behandlungskosten sind vertraglich geregelt und variieren je nach Art der Behandlung.
Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V) -
Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.
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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit, auch wenn sie ein eigenes Einkommen haben.
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Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.